Wie erfolgreich muss eine Partei sein, um verboten zu werden?

Ein Urteil, das für Diskussionen sorgt: Die NPD ist zwar verfassungsfeindlich, wird aber nicht verboten, weil keine Aussicht besteht, dass sie ihre Ziele durchsetzen kann. So das Bundesverfassungsgericht (BVG) heute Vormittag in Karlsruhe. Das heißt im Umkehrschluss: Erst wenn die NPD Erfolg hat, könnte sie verboten werden.

Doch was ist Erfolg? Wie viel Landtage oder Rathäuser? Oder doch erst der Bundestag? Wenn die AfD oder eine andere Partei mit der NPD Koalitionen eingeht? Und wer stellt dann den Verbotsantrag, über den im schlimmsten Fall jahrelang beraten wird? Wenn dann eine gar nicht mehr so geringe Anzahl an Wählern hinter der Partei steht?

Das BVG hat es sich wie immer nicht leicht gemacht, das Parteienverbot sei kein Gesinnungsverbot, so die Richter. Anders gesagt: In Deutschland darf nicht nur jeder denken, was er will, er darf auch dafür eintreten, aktiv werden, werben, Gleichgesinnte suchen, demonstrieren, bei Wahlen antreten. Die Demokratie muss das aushalten und andere Mittel finden als das Verbot. In Sachen Wahlkampfkostenerstattung hat das BVG dem Gesetzgeber bereits Möglichkeiten der Beschränkung eröffnet.

So gesehen ist das Urteil des BVG ein mutiges, ganz im Sinne des berühmten, Voltaire zugeschriebenen Spruchs: "Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen." Das altbekannte Problem dabei: Die "andere Seite" denkt nicht einmal daran, so ehrenhaft zu denken. (flo)

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