This ist the end, my only friend, the end… Interview mit Wolfi Honrath vom Madhouse
Verfasst von Neue Szene am 11.03.2025
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Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung in Augsburg
Das nächste Mal wird am 4. Juni 2025 gewählt. Wer für den Beirat kandidieren möchte und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich noch bis 30. April anmelden.
Die Interessen von Menschen mit Behinderung zu vertreten und den Stadtrat sowie die Verwaltung in allen Fragen der Inklusion zu beraten, sind zentrale und wichtige Aufgaben des Behindertenbeirats. Deshalb sucht die Stadt Augsburg wieder Kandidatinnen und Kandidaten, die im Behindertenbeirat mitarbeiten möchten. Bis Mittwoch, 30. April, können sich Interessierte in die Liste der Vorschläge für die Wahlperiode 2025 bis 2029 aufnehmen lassen.
Das sind die Voraussetzungen
Kandidieren kann, wer volljährig ist, mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnt und selbst einen Grad der Behinderung hat, aus einer Elterninitiative kommt oder rechtliche Betreuerin beziehungsweise Betreuer eines Menschen mit Behinderung ist. Weitere Informationen sowie das Formular zur Kandidatenerklärung sind auf augsburg.de/bbr-wahl zu finden.
Jetzt aufstellen lassen – so geht es
Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann direkt online auf augsburg.de/bbr-wahl die Kandidatenerklärung ausfüllen oder das Formular hierfür herunterladen, ausfüllen und per E-Mail (behindertenbeirat@augsburg.de) oder Post bei der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats (Mittlerer Lech 5) abgeben. Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten sind Pflichtfelder. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ist ebenfalls vorzulegen. Darüber hinaus können Kandidatinnen und Kandidaten freiwillig Fragen zu Vorerfahrungen, persönlichen Interessen und Motiven beantworten und sich so den Wählerinnen und Wählern näher vorstellen.
Wahl des neuen Behindertenbeirats
Am Mittwoch, 4. Juni, stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten bei der Versammlung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Kolpingsaal, Frauentorstraße 29, persönlich vor. Dann wird über die neue Besetzung des Behindertenbeirats entschieden.
Wählen darf, wer volljährig ist, mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnt und selbst einen Grad der Behinderung hat. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 24 Stimmen für die Kandidatinnen und Kandidaten. Zusätzlich hat jede und jeder zwei weitere Stimmen für die Vertreterinnen und Vertreter der Elterninitiativen. Direkt im Anschluss werden die Stimmzettel ausgezählt und die neuen Beiratsmitglieder bekanntgegeben.
Der Behindertenbeirat der Stadt Augsburg
Der Behindertenbeirat ist eine selbstständige und unabhängige Interessenvertretung, die überparteilich, überkonfessionell und unabhängig im Ehrenamt arbeitet. Er besteht aus 24 gewählten Kandidatinnen und Kandidaten, zehn Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, zwei Vertreterinnen und Vertretern von Elterninitiativen sowie dem oder der Augsburger Behindertenbeauftragten. Sie sind in sechs Fachbereichen aktiv: Arbeit und Beruf, Bauen und Wohnen, Kommunikation, Schule, Bildung, Sport und Kultur, Soziale Dienstleistungen und Hilfen sowie Verkehr und Mobilität. Die Beiratsmitglieder geben zu städtischen Vorhaben Anträge sowie Stellungnahmen ab und kümmern sich um die Anliegen von Augsburger Bürgerinnen und Bürgern. Alle vier Jahre wird der Beirat neu gewählt. (pm/swo)
Alle Informationen zur Wahl unter augsburg.de/bbr-wahl
Bildnachweis: Siegfried Kerpf, Stadt Augsburg
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