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Verfasst von Neue Szene am 04.06.2025
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Informationen zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“
Eintragung vom heutigen Donnerstag bis 13. Februar im Rathaus und den Bürgerbüros möglich
Am 5. Oktober 2018 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration die Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) beantragt. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben. (Bekanntmachung der Zulassung). Die Eintragungsfrist beginnt am heutigen Donnerstag, 31. Januar, und endet am Mittwoch, 13. Februar 2019. Während dieser Zeit liegen Listen zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen im Rathaus sowie in den vier Bürgerbüros bereit. Für die Eintragung ist die Ausweisung durch einen Personalausweis nötig.
Antrag auf Eintragungsschein
Eine Briefwahl ist beim Volksbegehren nicht möglich. Es kann jedoch ein Eintragungsschein beantragt werden. Dieser berechtigt zur (persönlichen) Eintragung in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die eidesstattlich versichern, dass sie während der gesamten 14-tägigen Eintragungsfrist wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung den Eintragungsraum nicht aufsuchen können, auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung für das Volksbegehren erklären und eine Hilfsperson beauftragen, die Kontakt für Rückfragen für sie im Eintragungsraum vorzunehmen. Die Beauftragung einer Hilfsperson ist als Ausnahmetatbestand auf die Fälle einer dauernden Krankheit oder Behinderung beschränkt.
Stimmberechtigte, die sich während des Eintragungszeitraumes in Urlaub befinden oder sich aus anderen wichtigen Gründen (z.B. dienstlich veranlasste Reise, Kuraufenthalt) nicht am Volksbegehren teilnehmen können, dürfen eine Hilfsperson nicht mit der Eintragung beauftragen. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich der Stimmberechtigte strafbar.
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